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Informationen in Leichter Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit

Dieser Text zur Barriere-Freiheit gilt für unsere Internet-Seite foerderzentrale.gov.de

Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können.

Sie möchten den Text in Gebärden-Sprache erklärt haben?

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) ist bald verfügbar.

Gesetze für mehr Barriere-Freiheit

Es gibt Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.

Barriere-frei bedeutet: ohne Hindernisse.

Menschen mit Behinderung sollen dadurch besser mitmachen können.

Die Gesetze haben schwere Namen.

Sie heißen:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
  • Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Richtlinie der Europäischen Union Nummer 2016/2102

In diesen Gesetzen steht:

Das ist wichtig für gute Internet-Seiten.

Und so wird eine Internet-Seite barrierefrei.

Barriere-Freiheit unserer Internet-Seite

Es wurde geprüft:

Können alle Menschen die Internet-Seite gut benutzen?

Die Antwort ist: teilweise.

Manche Inhalte sind nicht barriere-frei.

An den Inhalten arbeiten wir.

Folgende Barrieren gibt es auf manchen unserer Internet-Seiten:

  • Herunter-geladene PDFs von Formularen können nicht gut
    mit einem Screen-Reader gelesen werden.
  • Bei manchen Knöpfen in Formularen fehlt der Fokus-Rahmen.
    Das heißt: Sie sehen nicht, ob der Knopf gerade ausgewählt ist.
  • Es gibt keine oder falsche Ersatz-Texte für manche Bedienelemente.
    Das betrifft:
    • die Seite mit einer Förderung,
    • die Anmelde-Seite,
    • die Profil-Übersicht und
    • die Formulare.
  • Manche Links bei Kontakt-Daten sind nicht klar.
    Zum Beispiel: Telefon-Nummern werden nicht richtig vorgelesen.
  • In Formularen gibt es keine Hilfe beim Ausfüllen.
    Zum Beispiel: Hinweise oder Vorschläge für richtige Eingaben.
  • Wenn ein Fehler passiert, wird das nicht klar angezeigt.
    Auch Änderungen vom Status sind nicht gut hörbar für Screen-Reader.
  • Texte, Überschriften und Knöpfe passen sich auf manchen Seiten nicht gut an.
    Zum Beispiel bei großer Schrift oder bei kleinen Bildschirmen.
  • Jede Seite soll einen eindeutigen Titel haben.
    Diese Titel heißen „Page Title“.
    Momentan sind die Titel nicht immer eindeutig und nicht immer klar.

Diese Internet-Seite zeigt auch Inhalte von anderen Anbietern.
Nur diese Anbieter sind für die Barriere-Freiheit ihrer Inhalte verantwortlich.

Barriere-Freiheit hat viel mit der Technik einer Internet-Seite zu tun.

Deshalb gibt es hier nur kurze und einfache Erklärungen.

Sie möchten mehr zur technischen Barriere-Freiheit

auf unserer Internetseite lesen?

Dann finden Sie hier die vollständige Barriere-Freiheits-Erklärung.

Achtung: Die vollständige Erklärung zur Barriere-Freiheit ist nicht in Leichter Sprache.

Probleme melden

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an: info@bmwe.bund.de

Wenn Sie zum Beispiel:

  • Inhalte finden, die schwer zugänglich sind.
  • Inhalte finden, die nicht barriere-frei sind.
  • Inhalte nicht verstehen und sie anders erklärt werden sollten.

Schlichtungs-Verfahren

Wenn Sie unzufrieden sind und keine Lösung gefunden wurde,

können Sie Hilfe bekommen.

Sie können sich an die Schlichtungs-Stelle BGG wenden.

Diese Stelle hilft bei Problemen mit der Barriere-Freiheit.

Sie hilft Menschen mit Behinderungen.

Und sie hilft bei Streit mit einer Behörde vom Bund.

Die Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.

Sie brauchen keine Anwältin oder keinen Anwalt.

So können Sie die Schlichtungs-Stelle erreichen:

Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
D-10117
Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de