Informationen in Leichter Sprache
Erklärung zur Barrierefreiheit
Dieser Text zur Barriere-Freiheit gilt für unsere Internet-Seite foerderzentrale.gov.de
Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können.
Sie möchten den Text in Gebärden-Sprache erklärt haben?
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) ist bald verfügbar.
Gesetze für mehr Barriere-Freiheit
Es gibt Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.
Barriere-frei bedeutet: ohne Hindernisse.
Menschen mit Behinderung sollen dadurch besser mitmachen können.
Die Gesetze haben schwere Namen.
Sie heißen:
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
- Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0)
- Richtlinie der Europäischen Union Nummer 2016/2102
In diesen Gesetzen steht:
Das ist wichtig für gute Internet-Seiten.
Und so wird eine Internet-Seite barrierefrei.
Barriere-Freiheit unserer Internet-Seite
Es wurde geprüft:
Können alle Menschen die Internet-Seite gut benutzen?
Die Antwort ist: teilweise.
Manche Inhalte sind nicht barriere-frei.
An den Inhalten arbeiten wir.
Folgende Barrieren gibt es auf manchen unserer Internet-Seiten:
- Herunter-geladene PDFs von Formularen können nicht gut
mit einem Screen-Reader gelesen werden. - Bei manchen Knöpfen in Formularen fehlt der Fokus-Rahmen.
Das heißt: Sie sehen nicht, ob der Knopf gerade ausgewählt ist. - Es gibt keine oder falsche Ersatz-Texte für manche Bedienelemente.
Das betrifft: - die Seite mit einer Förderung,
- die Anmelde-Seite,
- die Profil-Übersicht und
- die Formulare.
- Manche Links bei Kontakt-Daten sind nicht klar.
Zum Beispiel: Telefon-Nummern werden nicht richtig vorgelesen. - In Formularen gibt es keine Hilfe beim Ausfüllen.
Zum Beispiel: Hinweise oder Vorschläge für richtige Eingaben. - Wenn ein Fehler passiert, wird das nicht klar angezeigt.
Auch Änderungen vom Status sind nicht gut hörbar für Screen-Reader. - Texte, Überschriften und Knöpfe passen sich auf manchen Seiten nicht gut an.
Zum Beispiel bei großer Schrift oder bei kleinen Bildschirmen. - Jede Seite soll einen eindeutigen Titel haben.
Diese Titel heißen „Page Title“.
Momentan sind die Titel nicht immer eindeutig und nicht immer klar.
Diese Internet-Seite zeigt auch Inhalte von anderen Anbietern.
Nur diese Anbieter sind für die Barriere-Freiheit ihrer Inhalte verantwortlich.
Barriere-Freiheit hat viel mit der Technik einer Internet-Seite zu tun.
Deshalb gibt es hier nur kurze und einfache Erklärungen.
Sie möchten mehr zur technischen Barriere-Freiheit
auf unserer Internetseite lesen?
Dann finden Sie hier die vollständige Barriere-Freiheits-Erklärung.
Achtung: Die vollständige Erklärung zur Barriere-Freiheit ist nicht in Leichter Sprache.
Probleme melden
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an: info@bmwe.bund.de
Wenn Sie zum Beispiel:
- Inhalte finden, die schwer zugänglich sind.
- Inhalte finden, die nicht barriere-frei sind.
- Inhalte nicht verstehen und sie anders erklärt werden sollten.
Schlichtungs-Verfahren
Wenn Sie unzufrieden sind und keine Lösung gefunden wurde,
können Sie Hilfe bekommen.
Sie können sich an die Schlichtungs-Stelle BGG wenden.
Diese Stelle hilft bei Problemen mit der Barriere-Freiheit.
Sie hilft Menschen mit Behinderungen.
Und sie hilft bei Streit mit einer Behörde vom Bund.
Die Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.
Sie brauchen keine Anwältin oder keinen Anwalt.
So können Sie die Schlichtungs-Stelle erreichen:
Adresse:Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
D-10117
Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de