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Über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit (EEW) können Unternehmen für die Durchführung investiver Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen, eine finanzielle Unterstützung in Form eines Investitionskostenzuschusses erhalten. Dieser muss vor der Umsetzung des Vorhabens beantragt und bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Umsetzung der Maßnahmen und entsprechender Prüfung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alternativ zu einer Zuschussförderung kann auch eine Förderung in Form eines zinsverbilligten Kredites mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt oder über die VDI/VDE IT GmbH an einem Wettbewerbsverfahren teilgenommen werden. Das Programm ist modular aufgebaut. Jedes Modul steht dabei für einen anderen inhaltlichen Schwerpunkt: Modul 1: Querschnittstechnologien Über Modul 1 werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene Bestandsanlagen/ Bestandskomponenten ersetzen. Gefördert werden außerdem Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren, Antrieben, Pumpen und Ventilatoren sowie Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen. Die Förderung über Modul 1 richtet sich ausschließlich an Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU). Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien Über Modul 2 werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien gefördert: Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Machbarkeitsstudien für Geothermie-Anlagen, sowie Biomasse-Feuerungsanlagen. Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung Über die Modul-4-Basisförderung können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Anlagenkategorien gehören. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Premiumförderung Weitestgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist u. a. nur dann möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachgewiesen werden können. Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch entsprechende Umrüstungsmaßnahmen an Bestandsanlagen. Die Förderung über Modul 6 richtet sich ausschließlich an Kleine Unternehmen.
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmensarten*: - private Unternehmen, - kommunale Unternehmen, - Landesunternehmen. Unternehmen müssen, um antragsberechtigt zu sein, eine Betriebsstätte und / oder Niederlassung in Deutschland haben. *Unter einem Unternehmen ist eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende, eigenständige Einheit zu verstehen. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist im Sinne des Förderprogramms dabei jede Tätigkeit, die darin besteht, Produkte und / oder Dienstleistungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit anzubieten bzw. durchzuführen und dafür eine angemessene finanzielle Vergütung zu erhalten.
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Kontaktieren Sie den Projektträger.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Zuschuss
Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, Unternehmensfinanzierung
Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen, Unternehmen mit ausländischem Mehrheitsbesitz, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen, Freiberufler, Vereine, Verbände und Stiftungen
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderfähig sind die im Rahmen einer förderfähigen Investition einmalig anfallenden Kosten für den Erwerb und die Installation von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen. Aufwendungen, die durch den laufenden Betrieb entstehen (Betriebskosten), sind von der EEW-Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt darüber hinaus weitere Förderausschlüsse sowie verschiedene modulspezifische Einschränkungen. Bauliche Maßnahmen können beispielsweise nur in bestimmten Ausnahmefällen gefördert werden.
Unternehmen können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60% der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Die Höhe der Förderung ist u.a. abhängig vom Modul, vom Inhalt des Vorhabens und von der Größe des Unternehmens, das die Förderung beantragt. Bei der Modul-4-Premiumförderung hängt die Höhe der Förderung zusätzlich vom CO2-Einsparpotenzials des Vorhabens ab, für welches eine Förderung beantragt wird/ wurde.
Den rechtlichen Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit gibt die Förderrichtlinie vom 25. Januar 2024 vor. Die Förderrichtlinie steht Ihnen auf der BAFA-Website zur Verfügung.