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Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt.
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die: - ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben - die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen - und jünger als zehn Jahre alt sind. Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
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Zuschuss
Messen und Ausstellungen
Kleine und mittlere Unternehmen
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BMWE - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Die Umlagen für Energie, Entsorgung und den Beitrag für den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) sowie die Kommunikationspauschale gelten als Bestandteil der Standmiete. Kosten für Zusatzbestellungen/-leistungen sowie zum Beispiel die Reisekosten sind nicht förderfähig. Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe. Die Anzahl der Messeteilnahmen für das komplette Programm ist nicht begrenzt.
Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung an dem Messeprogramm bis zu einer maximalen Fördersumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
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BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn