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Mit der ERTMS-Förderrichtlinie wird die Ausrüstung von Eisenbahnbestandsfahrzeugen mit dem European Rail Traffic Management System (ERTMS) gefördert. Im Zuge des Rollouts von ERTMS auf der Infrastruktur ist vorgesehen, entsprechend dem Nationalen Implementierungsplan (NIP) Strecken ausschließlich mit ETCS (European Train Control System) auszurüsten (ETCS only). Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Fahrzeuge, die perspektivisch diese Strecken nutzen, ebenfalls mit ETCS ausgerüstet sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das BMV vor, Fahrzeughalter und Eigentümer sowohl bei der ERTMS-Ausrüstung des ersten Fahrzeugs einer Fahrzeugtypvariante (First-of-Class (FoC)) als auch bei der Serienausrüstung zu unterstützen. Die anteilige Bundesförderung (abhängig von FoC oder Serienausrüstung) richtet sich dabei nach den Festlegungen im BSWAG (Bundesschienenwegeausbaugesetz). Das Programm richtet sich an Halter und Eigentümer von Schienenfahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Förderrichtlinie auf dem übergeordneten Netz gemäß § 2b AEG eingesetzt werden können.
Antragsberechtigt sind Halter und Eigentümer von Schienenfahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Förderrichtlinie auf dem übergeordneten Netz gemäß § 2b AEG eingesetzt werden können.
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Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Zuschuss
Infrastruktur
Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen, Unternehmen mit ausländischem Mehrheitsbesitz und Großunternehmen
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Bundesministerium für Verkehr
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz, BSWAG) mit: - First-of-Class (FoC): Bis zu 90 % - Serie: Bis zu 60 % - Deltaverfahren: bis zu 60 % für die Hardware einschließlich Einbau und bis zu 90 % für die übrigen Maßnahmen am Fahrzeug.
Anteilfinanzierung First-of-Class (FoC): bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Serie: bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Deltaverfahren: bis zu 90 % für den zusätzlichen förderfähigen FoC-Anteil, bis zu 60% für übrige förderfähigen Maßnahmen am Fahrzeug
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen vom 15.07.2026, gültig bis zum 31.12.2030.