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Was wird gefördert? Über die sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung) können Privathaushalte einen Zuschuss für den Kauf oder das Leasing von elektrisch betriebenen Neufahrzeugen erhalten. Zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge der Klasse M1. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge müssen zusätzlich bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
Wer kann die Förderung beantragen? Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro verfügen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Was brauchen Sie für die Antragstellung? Für die Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto, d. h. Sie müssen sich über BundID identifizieren. Wichtig: Um die E-Auto-Förderung beantragen zu können, müssen Sie ein BundID-Konto - mit der Option 'Online-Ausweis' (Vertrauensniveau 'hoch') oder - mit der Option 'ELSTER-Zertifikat' (Vertrauensniveau 'substantiell') einrichten! Es gibt über BundID noch weitere Authentifizierungsoptionen, z.B. eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort. Diese berechtigt jedoch nicht zum Einreichen eines Förderantrags. Das Vertrauensniveau ist zu niedrig und eine konkrete Identifizierung nicht möglich. Im Falle einer Bevollmächtigung erfolgt die Anmeldung über BundID bzw. Mein Unternehmenskonto durch den Bevollmächtigen, nicht den Antragsteller.
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie den Projektträger.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Außenstelle Weißwasser/Oberlausitz
Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15
02943 Weißwasser/Oberlausitz
Zuschuss
Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Privatpersonen
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderfähig ist der Kauf oder das Leasing eines erstmals, im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs der Fahrzeugklasse M1, das dem Privatvermögen zugeordnet ist.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Privatpersonen können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines elektrischen Neufahrzeugs erhalten. Die Höhe der Förderung wird in Abhängigkeit von der Antriebsart des Elektrofahrzeugs, von der Höhe des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren gestaffelt.
Den rechtlichen Rahmen bildet die Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung) vom 19.05.2026. Die Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.