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Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Mit dem Förderangebot "ZIM-Innovationsnetzwerke Phase 2" werden Innovationsnetzwerke unter Leitung einer Netzwerkmanagementeinrichtung bestehend aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert. Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs unabhängigen Unternehmen. Die Einbindung von Forschungseinrichtungen ist nicht zwingend erforderlich. Die Netzwerkphase 2 der Förderung beinhaltet dabei die Umsetzung der Netzwerkkonzeption entsprechend der technologischen Roadmap hinsichtlich der geplanten ZIM-FuE-Projekte der Netzwerkpartner, die Weiterentwicklung der technologischen Roadmap und die Vorbereitung der Ergebnisverwertung am Markt. Weiterhin können Innovationsnetzwerke mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen und mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen sowie einer ausländischen Netzwerkmanagementeinrichtung.
Zuschuss
Forschung und Innovation (branchen- und themenoffen)
Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen, Unternehmen mit ausländischem Mehrheitsbesitz, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden, Kommunen, Vereine, Verbände und Stiftungen
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Die zuwendungsfähigen Kosten ergeben sich aus Personalkosten, Übrige Kosten und Kosten für Aufträge an Dritte.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Den rechtlichen Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gibt die Förderrichtlinie vom 28. November 2024, gültig ab dem 1. Januar 2025 bis 31.12.2028 vor. Diese ist unter "Weitere Informationen" verlinkt.
Antragsberechtigt für das Management von nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken sind die von mindestens sechs beteiligten Unternehmen im Sinne von Nummer 3.1.1 der ZIM-Förderrichtlinie damit beauftragten Einrichtungen, von internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken die von mindestens vier beteiligten Unternehmen im Sinne von Nummer 3.1.1 der ZIM-Förderrichtlinie damit beauftragen Einrichtungen.
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VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin