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Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how. Deshalb können Unternehmen, deren FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekt im ZIM gefördert wurde, ergänzend "Leistungen zur Markteinführung im ZIM" beantragen.
Leistungen zur Markteinführung können nur Unternehmen beantragen, deren FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekt im ZIM bewilligt wurde. Hierbei ist die Antragstellung flexibel, daher auch projektbegleitend im Rahmen des bewilligten ZIM-FuE-Projekts möglich. Die Antragsfrist endet 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts. Die Erteilung der Aufträge für die Dienstleistungen ist nach bestätigtem Antragseingang beim Projektträger auf eigenes Risiko zulässig.
Zuschuss
Forschung und Innovation (branchen- und themenoffen)
Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen, Unternehmen mit ausländischem Mehrheitsbesitz und Freiberufler
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Die zuwendungsfähigen Kosten ergeben sich aus Leistungen externer Dritter.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Den rechtlichen Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gibt die Förderrichtlinie vom 28. November 2024, gültig ab dem 1. Januar 2025 bis 31.12.2028 vor. Diese ist unter "Weitere Informationen" verlinkt.
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Kontaktieren Sie den Projektträger.
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin