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Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Mit dem Förderangebot "ZIM-FuE-Kooperationsprojekte für Unternehmen aus ZIM-Innovationsnetzwerken" werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen aus der technologischen Roadmap im Rahmen des ZIM-Innovationsnetzwerks gefördert. Sie sollen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen. ZIM-FuE-Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden.
Zuschuss
Forschung und Innovation (branchen- und themenoffen)
Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen, Unternehmen mit ausländischem Mehrheitsbesitz und Freiberufler
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Die zuwendungsfähigen Kosten ergeben sich aus Personalkosten, Übrige Kosten, Kosten für Personalaufnahme, FuE-Aufträge und Aufträge an Dritte.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Den rechtlichen Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gibt die Förderrichtlinie vom 28. November 2024, gültig ab dem 1. Januar 2025 bis 31.12.2028 vor. Diese ist unter "Weitere Informationen" verlinkt.
Antragsberechtigt sind a) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß VO (EU) 651/2014 Anhang 1, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. b) weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen. c) weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und mit mindestens einem Unternehmen gemäß Nr. 3.1.1 Buchstabe a) kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird. Für weitere mittelständige Unternehmen gemäß b) und c) werden der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme für die Prüfung der Antragsberechtigung nicht berücksichtigt.
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VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin