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Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Innovative Projekte und Verfahren können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle benötigten wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind und effizient eingesetzt werden. Maßnahmen, die einer entsprechenden Vorbereitung vor Projektstart dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how. Im Vorfeld können deshalb Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigen ZIM-FuE-Projekts ergänzend gefördert werden.
Antragsberechtigt für ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1 der ZIM-Richtlinie, bei denen es sich entweder um junge Unternehmen (Gründung nicht länger als 10 Jahre zurück) oder Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte) handelt. Antragsberechtigt sind auch KMU, deren letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt.
Zuschuss
Forschung und Innovation (branchen- und themenoffen)
Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen, Unternehmen mit ausländischem Mehrheitsbesitz und Freiberufler
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Die zuwendungsfähigen Kosten ergeben sich aus Personalkosten, Übrige Kosten und Aufträge an Dritte.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Den rechtlichen Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gibt die Förderrichtlinie vom 28. November 2024, gültig ab dem 1. Januar 2025 bis 31.12.2028 vor. Diese ist unter "Weitere Informationen" verlinkt.
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VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin