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Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Die Förderung verfolgt dabei einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes in den Blick nimmt und darauf zielt, die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme und den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze zuverlässig zu unterstützen. Ziel aller Maßnahmen ist die treibhausgasneutrale leitungsgebundene Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Das Förderprogramm ist modular aufgebaut und bildet so eine Förderung der einzelnen Planungs- und Durchführungsschritte für den Neubau bzw. die Transformation eines Wärmenetzes ab. Modul 1 - Machbarkeitsstudien Gefördert wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien zum Neubau eines Wärmenetzes. Außerdem werden über Modul 1 Planungsleistungen für konkrete Maßnahmen angelehnt an die Leistungsphasen 2-4 der HOAI gefördert - dies gilt für Neubau- und Transformationsprojekte. Schließlich wird für industrielle Prozesswärmenetze auch die Erstellung von Transformationsplänen gefördert. Modul 2 - Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze In diesem Modul wird die Umsetzung des Neubaus von Wärmenetzen bzw. die Transformation von Bestandnetzen gefördert. Voraussetzung ist eine Marchbarkeitsstudie (förderfähig über Modul 1) bzw. ein Transformationsplan für Bestandsnetze. Modul 3 - Einzelmaßnahmen Gefördert werden Einzelmaßnahmen parallel zur Transformation eines Bestandnetzes in Modul 2. Voraussetzung ist, dass mindestens das erste Maßnahmenpaket umgesetzt wurde und sich entweder kurzfristig die Möglichkeit zu einer zusätzlichen Investition in einen ursprünglich nicht geplanten EE-Wärmeerzeuger, die Integration von Abwärme oder eine andere Easy-Access-Maßnahme ergibt oder aufgrund wesentlicher Änderungen der ursprünglichen Transformationsplanungen eine solche Maßnahme zur Erreichung des Dekarbonisierungsziels erforderlich wird. Modul 4 - Betriebskostenförderung Gefördert werden die Kosten für den Betrieb von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen, die im Rahmen von Modul 2 oder Modul 3 gefördert worden sind. Die Förderung kann bis zu 10 Jahre erfolgen.
Zuschuss
Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Regionalförderung und Städtebau und Stadterneuerung
Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen, Großunternehmen, Kommunen, Vereine und Verbände
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderfähig sind die im Rahmen einer Investition einmalig anfallenden Ausgaben und Auszahlungen für die Planung, den Erwerb und die Installation von Wärmenetzen und deren Teilkomponenten. Zudem werden die Betriebskosten der in Modul 2 bzw. 3 geförderten Solarthermieanlagen und Wärmepumpen anteilig gefördert.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung auf Basis der Netto-Ausgaben und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt pro Antrag im - Modul 1 50 % der förderfähigen Ausgaben, aber maximal 2.000.000 Euro - Modul 2 und 3 40 % der förderfähigen Ausgaben, aber maximal 100.000.000 Euro - Modul 4 maximal 100.000.000 Euro In den Modulen 2, 3 und 4 ist die Förderung zudem auf die zu ermittelnde Wirtschaftlichkeitslücke (WLB) begrenzt.
Den rechtlichen Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze gibt die Förderrichtlinie vom 01. August 2022 vor. Die Förderrichtlinie steht Ihnen auf der BAFA-Website zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind folgende Organisationen: - Unternehmen i.S.v. §14 BGB, - kommunale Unternehmen, - kommunale Eigenbetriebe, - Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), - kommunale Zweckverbände, - eingetragene Vereine, - eingetragene Genossenschaften, - Contractoren. Die weiteren Fördervoraussetzungen können der Förderrichtlinie und dem Merkblatt entnommen werden. Beides ist auf der Projektwebsite zu finden, die rechts verlinkt ist.
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie den Projektträger.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn